Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Sofern nicht besondere Abmachungen getroffen sind, gelten folgende Bedingungen:

2. Preisstellung
Die Preise verstehen sich ab Arnsberg- Neheim freibleibend und unverbindlich bis zur Bestätigung des erteilten Auftrags. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Versand
Die Ware läuft grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche ist Arnsberg- Neheim. Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Arnsberg.

4. Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit ist als annähernd zu betrachten. Lieferungs- und Versandmöglichkeit behalten wir uns vor. Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufe, auch sind Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art ausgeschlossen. Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 10% erlaubt. Ereignisse höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörung usw. entbinden uns von der angegebenen Lieferzeit bzw. berechtigen uns, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls wir über den Besteller nicht genügende Auskunft bekommen, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen zu beanspruchen. Dieses gilt auch, wenn bereits Lieferungen erfolgt sind, für weitere Lieferungen, ebenfalls wenn das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Bei ungünstiger Vermögenslage oder schleppender Zahlungsweise sind wir außerdem berechtigt, jederzeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5. Reklamationen
Reklamationen können innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängeln behalten wir uns vor, diese abzustellen oder Ersatz zu liefern. Die Kosten hierfür werden individuell, abhängig vom Auftrag, ermittelt. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

6. Zahlung
Falls nicht anders im Rechnungstext vermerkt, sind die Rechnungen je nach Rechnungsinhalt (Lohnarbeit => sofort zahlbar; Abschlags -und Schlussrechnungen => sofort zahlbar) zahlbar. Bei Einzahlung mit Schecks gilt der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes als Zahlungseingangstag. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseinganges unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Kosten und Verzugszinsen berechnet, die mindestens
3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank liegen.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen und Begleichung eines etwaigen, zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet worden sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab. Zu Verpfändungen und irgendwelchen Abtretungen ist er nicht befugt. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretungen seinem Abnehmer mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.

Stand: Januar 2012